RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 20. Februar 2026

Stand: 20. Februar 2026

§ 1 Präambel und Geltungsbereich

  1. Die neuromanufaktur GmbH, Hanauer Landstraße 204, 60314 Frankfurt am Main, Deutschland, E-Mail office@neuromanufaktur.ai (nachfolgend „Anbieter") betreibt die cloudbasierte KI-Telefonie-Plattform vosano.ai.
  1. Diese AGB regeln sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und Nutzern des Dienstes (nachfolgend „Kunde").
  1. Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB). Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen.

§ 2 Begriffsbestimmungen

BegriffDefinition
vosano.aiCloud-Dienst, der Telefongespräche automatisiert entgegennimmt, führt, analysiert und dokumentiert.
KI-CallbotDurch den Kunden oder als Customizing konfigurierte KI-Instanz, die eigenständig Gespräche führt.
VertragssoftwareDie im Angebot näher bezeichnete Software mit Künstlicher Intelligenz zur Automatisierung telefonischer Aufgaben.
SetupEinmalige, kundenspezifische Konfiguration des Dienstes (Dialoglogik, Wissensbasis, Rufnummernrouting).
CustomizingIndividuelle Anpassungen oder Konfigurationen der Vertragssoftware nach besonderen Kundenanforderungen.
KI-MinuteNutzungszeit der KI-Sprachverarbeitung, sekundengenau ab der ersten Sekunde gemessen, mindestens jedoch 15 Sekunden pro Anruf; Abrechnung nach tatsächlicher Dauer.
WeiterleitungsminuteZeitspanne, in der ein durch den KI-Callbot initiiertes Gespräch an eine externe Rufnummer weitergeleitet wird; sekundengenau ab der ersten Sekunde gemessen.

§ 3 Vertragsschluss und Rangfolge

  1. Ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt auf eine der folgenden Weisen zustande:

- durch schriftliche Annahme eines Angebots des Anbieters und anschließende Auftragsbestätigung durch neuromanufaktur
- durch Unterzeichnung und Rücksendung eines Bestellformulars und anschließende Auftragsbestätigung durch neuromanufaktur
- durch Online-Buchung eines Pakets über die Website des Anbieters

  1. Bei schriftlicher Annahme eines Angebots oder bei Unterzeichnung eines Bestellformulars kommt der Vertrag erst durch die ausdrückliche Auftragsbestätigung des Anbieters zustande. Die Auftragsbestätigung erfolgt in Textform.
  1. Bei Online-Buchung kommt der Vertrag unmittelbar mit Abschluss des Buchungsvorgangs zustande.
  1. Mit der Annahme des Angebots, der Unterzeichnung des Bestellformulars oder der Online-Buchung erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an.
  1. Die konkreten Leistungen, Preise und Konditionen ergeben sich aus:

- der Auftragsbestätigung (bei Angebot oder Bestellformular) bzw. der Online-Buchungsbestätigung
- dem zugrundeliegenden Angebot, Bestellformular oder der Online-Buchung
- dem dazugehörigen Preisbeiblatt (sofern vorhanden)
- diesen AGB

  1. Bei Widersprüchen zwischen den Dokumenten gilt folgende Rangfolge:

- 1: Auftragsbestätigung bzw. Online-Buchungsbestätigung
- 2: Angebot/Bestellformular/Online-Buchung
- 3: Preisbeiblatt/Angebot
- 4: AGB

  1. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Bestandteil des Vertrags, wenn der Anbieter ihnen in Textform (§ 126b BGB) zustimmt.
  1. AGB-Änderungen: Der Anbieter kann diese AGB aus sachlichem Grund (z. B. Gesetzesänderungen, funktionale Erweiterungen) ändern. Änderungen teilt er mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht binnen vier Wochen nach der Mitteilung schriftlich oder kündigt außerordentlich, gelten die Änderungen als angenommen, sofern der Kunde die Vertragssoftware nach Inkrafttreten der Änderungen weiterhin nutzt. Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf sein Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen der fortgesetzten Nutzung hinweisen.

§ 4 Vertragsgegenstand und Leistungen

  1. Der Anbieter stellt dem Kunden Zugang zur Plattform sowie ein Web-Dashboard bereit. Die Bereitstellung erfolgt als Cloud-Anwendung (Software-as-a-Service). Der Kunde kann über die Plattform KI-Callbots konfigurieren oder die Konfiguration als Customizing beauftragen.
  1. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere:

a) Bereitstellung nationaler Rufnummern und deren Routing

b) Konfiguration von Gesprächsabläufen, Weiterleitungs- und Abbruchregeln

c) Automatische Transkription und Zusammenfassung sämtlicher Gespräche durch die KI

d) Optionale Gesprächsaufzeichnung, sofern der Kunde diese Funktion in der Plattform aktiv auswählt

e) Outbound-Telefonie, API-/Webhook-Schnittstellen nach Wahl des Kunden

f) Voice-Cloning-Funktionen nach ausdrücklicher Vereinbarung

  1. Beta-Software: Der Kunde ist sich bei Verwendung einer als „Beta-Version" gekennzeichneten Vertragssoftware oder eines Dienstes darüber bewusst, dass die Vertragssoftware bzw. der Dienst noch fehlerhaft sein kann und Beschädigungen am System des Kunden unter Umständen auftreten können. Der Kunde nutzt Beta-Versionen in eigener Verantwortung. Der Anbieter übernimmt für durch Beta-Versionen verursachte Schäden keine Haftung, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters.
  1. Customizing: Die Erstellung individueller Anpassungen oder Konfigurationen der Vertragssoftware sind gesondert zu vereinbaren. Ohne vertragliche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Erstellung von Customizings. Der Anbieter behält sich sämtliche Rechte an Customizings vor, insbesondere das Recht, Customizings anderen Kunden zu lizenzieren.
  1. Aktiviert der Kunde die Aufzeichnung, liegt die rechtliche Verantwortung für alle erforderlichen Einwilligungen oder sonstigen Rechtsgrundlagen (insbes. DSGVO, TKG) beim Kunden.
  1. Einzelheiten ergeben sich aus der Auftragsbestätigung (bei Angebot oder Bestellformular) bzw. der Online-Buchungsbestätigung oder der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters.
  1. Der Anbieter arbeitet mit qualifizierten Subunternehmern zusammen und bleibt für deren Leistung verantwortlich (§ 278 BGB).

§ 5 Updates und Upgrades

  1. Automatische Updates: Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte und Funktionen der Vertragssoftware jederzeit zu aktualisieren und zu erweitern, um deren hohen Qualitätsstandard laufend zu gewährleisten. Während der Vertragslaufzeit wird der Anbieter die Updates bereitstellen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit der Vertragssoftware erforderlich sind.
  1. Installation durch Kunden: Falls ein Update vom Kunden selbst installiert oder aktiviert werden muss und dieser die erforderliche Installation oder Aktivierung des Updates trotz Aufforderung vom Anbieter nicht vornimmt, übernimmt der Anbieter keine Verantwortung für einen Mangel der Vertragssoftware, der ursächlich auf das Fehlen dieses Updates zurückzuführen ist.
  1. Kostenpflichtige Upgrades: Verbesserungen, Neuerungen und Erweiterungen oder inhaltlich neue Funktionen der Vertragssoftware („Upgrades") sind nicht von den vertraglich geschuldeten Wartungsleistungen erfasst. Die Bereitstellung von Upgrades erfolgt gegen gesonderte Vergütung auf der Basis einer gesonderten Vereinbarung. Dem Anbieter steht es jedoch frei, derartige Upgrades auch unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

§ 6 Schnittstellen zu Drittanbietern und Open Source

  1. Drittanbieter-Schnittstellen: Die Vertragssoftware kann Schnittstellen zu Anwendungen und Produkten von Drittanbietern bieten. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für die Verfügbarkeit, Leistung oder Genauigkeit solcher Drittanbieter-Software oder -Dienste. Der Kunde erkennt an, dass die Nutzung von Schnittstellen Dritter den Bedingungen der jeweiligen Drittanbieter unterliegt.
  1. Open Source Software: Soweit die Vertragssoftware Open Source Software enthält und dies nach den jeweiligen Nutzungs- und Lizenzbestimmungen der Open Source Software erforderlich ist, wird der Anbieter dem Kunden den Quellcode und die jeweiligen Lizenzbedingungen zur Verfügung stellen. Die in diesen AGB eingeräumten Nutzungsrechte gelten nicht für Open Source Bestandteile der Vertragssoftware, soweit dies nach den jeweiligen Nutzungs- und Lizenzbestimmungen der Open Source Software nicht zulässig ist.

§ 7 Fehlerbehebung und Support

  1. Meldepflicht: Der Kunde wird den Anbieter über auftretende Fehler oder Mängel der Vertragssoftware unverzüglich informieren. Die Meldung hat eine detaillierte Problembeschreibung, das Betriebssystem samt Version, den Zeitpunkt des Auftretens, die betroffenen Komponenten und nach Möglichkeit Screenshots oder Videos zu enthalten.
  1. Fehlerklassen:

- Klasse 1: Die Nutzung der Vertragssoftware ist nicht möglich oder unzumutbar eingeschränkt
- Klasse 2: Die zweckmäßige Nutzung ist ernstlich eingeschränkt, lässt aber Weiterverwendung zu
- Klasse 3: Die zweckmäßige Nutzung ist leicht eingeschränkt
- Klasse 4: Die Nutzung ist ohne wesentliche Einschränkung möglich (kosmetische oder unwesentliche Auffälligkeiten)

  1. Reaktionszeiten: Als angemessene Reaktionszeit bis zum Beginn der Fehlerbehebung gelten: 24 Stunden bei Klasse 1, 72 Stunden bei Klasse 2, 4 Wochen bei Klasse 3 und 8 Wochen bei Klasse 4.
  1. Support: Supportleistungen und allgemeine Beratungsleistungen erbringt der Anbieter nach entsprechender Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung. Es steht dem Anbieter jedoch frei, solche Support- und Beratungsleistungen unentgeltlich zu erbringen.
  1. Feedback: Der Kunde ist eingeladen, Feedback zur Vertragssoftware zu geben. Der Anbieter wird dieses Feedback berücksichtigen. Der Kunde räumt dem Anbieter das unentgeltliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, das Feedback zur Verbesserung der Vertragssoftware einzusetzen.

§ 8 Kundenverantwortung und Mitwirkung

  1. Der Kunde stellt alle benötigten Informationen vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung. Bei unvollständigen oder fehlerhaften Angaben trägt der Kunde die daraus entstehenden Folgen.
  1. Voice-Cloning: Der Kunde sorgt für alle erforderlichen Einwilligungen der Sprecher und übernimmt die rechtliche Verantwortung für deren ordnungsgemäße Einholung. Dies umfasst insbesondere:

- Einwilligungen nach Art. 6, 7 DSGVO für die Verarbeitung von Stimmdaten
- Einwilligungen in die Nutzung der Stimme als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
- Arbeitsrechtliche Einwilligungen bei Mitarbeiterstimmen
- Aufklärung über Zweck, Umfang und Dauer der Stimmnutzung
- Widerrufsmöglichkeiten und deren Folgen
- Freistellung des Anbieters von allen Ansprüchen Dritter aus unzureichenden oder fehlerhaften Einwilligungen

  1. Outbound-Telefonie: Der Kunde stellt die Einhaltung aller relevanten Rechtsvorschriften (UWG, TKG, DSGVO) sicher und trägt die Verantwortung für alle damit verbundenen rechtlichen Folgen.
  1. Compliance und Information: Der Kunde sorgt für die ordnungsgemäße Information der Anrufer über den Einsatz der KI-Technologie und ggf. über Gesprächsaufzeichnungen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen.
  1. Systembetreuung: Der Kunde überwacht die Systemfunktion eigenverantwortlich und meldet relevante Probleme zeitnah. Für die Sicherung eigener Daten ist der Kunde selbst verantwortlich.
  1. Technische Voraussetzungen: Der Kunde hat angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um unbefugten Zugriff Dritter auf die Vertragssoftware zu verhindern. Soweit spezielle Systemanforderungen genannt werden, hat der Kunde auf eigene Verantwortung sicherzustellen, dass diese durch sein System erfüllt werden.
  1. Eignungsprüfung: Der Kunde hat vor Vertragsschluss eigenverantwortlich zu prüfen, ob der Dienst für seine konkreten Anforderungen und Geschäftsprozesse geeignet ist. Der Anbieter übernimmt keine Beratungspflicht hinsichtlich der Eignung des Dienstes für den individuellen Anwendungsfall des Kunden. Testzeiträume und Demonstrationen dienen dem Kunden zur eigenen Beurteilung.
  1. Der Kunde benennt einen kompetenten Ansprechpartner und gewährleistet eine konstruktive Zusammenarbeit.
  1. Bei wesentlichen Verstößen gegen Rechtsvorschriften oder diese AGB kann der Anbieter den Service temporär unterbrechen.

§ 9 Verbotene Nutzung der Vertragssoftware

Der Kunde stellt sicher, dass bei der Nutzung der Vertragssoftware folgende Nutzungsverbote eingehalten werden:

  1. Die Vertragssoftware darf nicht zu anderen als den in der Leistungsbeschreibung definierten Zwecken verwendet werden.
  1. Die Vertragssoftware darf nicht geändert, dekompiliert, zurückentwickelt („Reverse Engineering") oder disassembliert werden. Außerdem darf nicht in sonstiger Weise versucht werden, den Quellcode der Vertragssoftware zu extrahieren.
  1. Es dürfen keine Inhalte in der Vertragssoftware gespeichert oder verbreitet werden, die gegen anwendbare Gesetze, insbesondere berufsrechtliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte) verstoßen oder beleidigenden, rassistischen, diffamierenden oder verleumderischen Inhalt haben.
  1. Es dürfen keine Inhalte (Dateien) in der Vertragssoftware gespeichert oder versandt werden, die Spam, schädlichen Code, Viren oder sonstige Schadsoftware bzw. andere Informationen, Dateien oder Programme enthalten, die die Funktionsfähigkeit von Soft- oder Hardware oder von Telekommunikationsvorrichtungen unterbrechen, zerstören und/oder einschränken können.
  1. Der Kunde darf die Vertragssoftware nicht ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Anbieter als Wiederverkäufer nutzen oder an Dritte sublizenzieren.
  1. EU-KI-Verordnung: Die Vertragssoftware darf nicht in Anwendungsbereichen eingesetzt werden, die nach der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz („KI-Verordnung") (i) als verbotene KI-Systeme gemäß Art. 5 oder (ii) als Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Art. 6 ff. eingestuft sind. Dies gilt insbesondere für den Einsatz zur sozialen Bewertung natürlicher Personen, zur manipulativen Beeinflussung von Personen, zur biometrischen Fernidentifikation sowie in sicherheits- oder gesundheitskritischen Bereichen.
  1. Kaltakquise: Dem Kunden ist es untersagt, die Vertragssoftware zur Durchführung von Kaltakquise (unverlangte Werbeanrufe) zu verwenden.
  1. Es dürfen keine Schutzvermerke, wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte verändert, entfernt oder hinzugefügt werden.

§ 10 Einsatz von Künstlicher Intelligenz

  1. KI-Systeme: Der Anbieter setzt im Rahmen der Leistungserbringung Systeme mit Künstlicher Intelligenz ein. Soweit im Rahmen des Einsatzes der Vertragssoftware Ergebnisse durch KI-Systeme generiert werden, ist der Anbieter für die Richtigkeit, Schutzrechtsfreiheit und Datenschutzkonformität dieser Ergebnisse nicht verantwortlich.
  1. Stand der Technik und technologische Einschränkungen: Die Vertragssoftware basiert auf KI-Technologien (insbesondere Large Language Models, Speech-to-Text und Text-to-Speech), die sich in kontinuierlicher Weiterentwicklung befinden. Der Kunde erkennt an, dass diese Technologien nach dem aktuellen Stand der Technik inhärenten Einschränkungen unterliegen, die auch bei sorgfältiger Leistungserbringung nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Dazu gehören insbesondere:

a) Latenz und Reaktionszeiten: KI-gestützte Sprachverarbeitung kann systembedingte Verzögerungen (Latenz) aufweisen, die durch Netzwerkbedingungen, Modellverarbeitungszeiten und die Komplexität der Anfrage beeinflusst werden. Der Anbieter schuldet keine bestimmte Reaktionszeit der KI innerhalb eines Gesprächs.

b) Sprachsynthese und Aussprache: Die automatische Sprachausgabe (Text-to-Speech) kann Eigennamen, Produktbezeichnungen, Fachbegriffe, Fremdwörter, Abkürzungen, Adressen und sonstige ungewöhnliche Begriffe fehlerhaft, ungewöhnlich oder unverständlich aussprechen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die korrekte Aussprache sämtlicher vom Kunden eingegebener Begriffe.

c) Spracherkennung: Die automatische Spracherkennung (Speech-to-Text) kann Gesprächsinhalte fehlerhaft erfassen, insbesondere bei Dialekten, Akzenten, Hintergrundgeräuschen, schlechter Verbindungsqualität oder ungewöhnlichen Begriffen. Transkriptionen und Zusammenfassungen können daher unvollständig oder fehlerhaft sein.

d) Gesprächsführung und KI-generierte Inhalte: Die KI kann in Einzelfällen sachlich unzutreffende, missverständliche, unpassende oder in sich widersprüchliche Gesprächsinhalte generieren (sog. „Halluzinationen"). Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Angemessenheit der von der KI generierten Aussagen.

e) Weiterentwicklung und Modellwechsel: Der Anbieter ist berechtigt, die eingesetzten KI-Modelle und Sprachverarbeitungskomponenten jederzeit durch neuere Versionen oder alternative Anbieter zu ersetzen, sofern die vertragsgemäße Grundfunktionalität erhalten bleibt. Solche Änderungen können zu veränderten Gesprächscharakteristiken (z. B. Stimme, Sprechgeschwindigkeit, Aussprache) führen.

  1. Keine fachliche Beratung: Die Vertragssoftware ersetzt keine fachkundige persönliche Kommunikation. Sie dient ausschließlich der Unterstützung standardisierter Kommunikationsprozesse. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde Entscheidungen ausschließlich auf Grundlage der von der Vertragssoftware übermittelten Gesprächsinhalte trifft.
  1. Inhaltliche Verantwortung: Der Anbieter nimmt keine inhaltliche oder fachliche Prüfung der vom Kunden in die Vertragssoftware eingegebenen Daten vor. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingegebenen Daten. Die Vertragssoftware liefert keine unfehlbaren Inhalte und Gesprächsprotokolle. Jede Ausgabe der Vertragssoftware muss vom Kunden überprüft und verifiziert werden.
  1. Überprüfungspflicht des Kunden: Der Kunde ist verpflichtet, die Ergebnisse der Vertragssoftware — insbesondere Transkriptionen, Zusammenfassungen, KI-generierte Gesprächsinhalte und Weiterleitungsentscheidungen — regelmäßig zu kontrollieren und auf Plausibilität zu prüfen. Der Kunde haftet selbst für rechtsverbindliche Aussagen oder Zusagen, die im Rahmen der Nutzung der Vertragssoftware gemacht werden.
  1. KI-Verordnung: Soweit Lieferungen oder Leistungen des Anbieters KI-Systeme beinhalten, die der EU-KI-Verordnung oder sonstiger KI-Regulierung unterliegen, wird der Anbieter notwendige Unterstützungsleistungen zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen (z. B. Dokumentationspflichten, Risikobewertungen) gegen gesonderte Vergütung anbieten.
  1. Innovative Technologie: Der Kunde erkennt an, dass es sich bei KI-gestützter Telefonie um eine innovative, sich stetig weiterentwickelnde Technologie handelt. Die Qualität der Sprachverarbeitung, Gesprächsführung und Sprachsynthese kann je nach Gesprächskontext, Sprachmodell, Netzwerkbedingungen und weiteren Faktoren variieren.
  1. Kein Erfolgsversprechen: Der Anbieter schuldet die Bereitstellung und den Betrieb der Plattform nach dem vereinbarten Leistungsumfang, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, eine bestimmte Gesprächsqualität oder Kundenzufriedenheit beim Endkunden des Kunden. Insbesondere garantiert der Anbieter nicht, dass:

- die KI-Gesprächsführung der Qualität menschlicher Mitarbeiter entspricht oder diese ersetzt;
- sämtliche Gesprächsinhalte fehlerfrei erkannt, verarbeitet und wiedergegeben werden;
- die KI in jeder Gesprächssituation eine angemessene oder vom Kunden gewünschte Reaktion zeigt;
- Anrufer den KI-gestützten Dienst als gleichwertig zu einem von Menschen betriebenen Dienst wahrnehmen.

  1. Kein Rückerstattungsanspruch bei technologiebedingter Unzufriedenheit: Eine allgemeine Unzufriedenheit des Kunden mit dem Stand der KI-Technologie, mit der generellen Gesprächsqualität der KI oder mit der Akzeptanz des Dienstes bei den Endkunden des Kunden begründet keinen Mangel des Dienstes und berechtigt weder zur Minderung, zum Rücktritt, zur Rückforderung gezahlter Entgelte (einschließlich der Setup-Gebühr) noch zu Schadensersatzansprüchen, sofern der Dienst die vertraglich vereinbarte Grundfunktionalität aufweist und dem aktuellen Stand der Technik entspricht.
  1. Obliegenheit zur Testnutzung: Der Anbieter empfiehlt dem Kunden, den Dienst vor oder unmittelbar nach Vertragsschluss ausgiebig im Rahmen etwaiger Testzeiträume oder Demonstrationen zu prüfen. Unterlässt der Kunde eine solche Prüfung, kann er sich später nicht auf Umstände berufen, die bei einer sorgfältigen Prüfung erkennbar gewesen wären.

§ 11 Laufzeit und Vertragsbeendigung

  1. Die Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung (bei Angebot oder Bestellformular) bzw. der Online-Buchungsbestätigung.
  1. Sofern in der Auftragsbestätigung bzw. Online-Buchungsbestätigung nicht anders geregelt, gilt:

- Mindestlaufzeit: 1 Monat ab Go-Live
- Kündigung: mit 14 Tagen Frist zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums

  1. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die vereinbarte Vertragslaufzeit, wenn er nicht mit der vereinbarten Frist ordentlich gekündigt wurde.
  1. Außerordentliche Kündigung: Bei wesentlichen Vertragsverletzungen, Zahlungsverzug über 14 Tage oder Insolvenz steht beiden Parteien ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
  1. Vertragsende: Bei Vertragsbeendigung erlischt das Nutzungsrecht, offene Entgelte werden fällig, und kundenbezogene Daten werden gemäß § 17 behandelt.
  1. Kündigungen bedürfen der Textform oder erfolgen über die Kontofunktion.

§ 12 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die konkreten Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung (bei Angebot oder Bestellformular) bzw. der Online-Buchungsbestätigung und dem zugrundeliegenden Angebot, Preisbeiblatt oder der Online-Buchung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
  1. Minutenpakete: Sofern in der Auftragsbestätigung bzw. Online-Buchungsbestätigung nicht anders vereinbart, können Minutenpakete monatlich geändert werden. Die Änderung wird zum nächsten Abrechnungszeitraum wirksam.
  1. Setup-Gebühr und Einmalentgelte:

a) Die Setup-Gebühr wird für die kundenspezifische Einrichtung und Konfiguration des Dienstes erhoben. Sie vergütet den konkreten Arbeitsaufwand des Anbieters für die individuelle Konfiguration der Dialoglogik, Wissensbasis, Rufnummerneinrichtung und Systemintegration.

b) Die Setup-Gebühr ist nach Vertragsschluss sofort fällig. Mit Zahlung der Setup-Gebühr nimmt der Kunde die Konfigurationsleistung verbindlich in Anspruch.

c) Keine Erstattung nach Leistungserbringung: Die Setup-Gebühr wird für die tatsächlich erbrachte Einrichtungsleistung geschuldet und ist nach Beginn der Konfigurationsarbeiten nicht erstattungsfähig, da die Einrichtungsleistung eine individuell für den Kunden erbrachte, nicht rückabwicklungsfähige Werkleistung darstellt. Dies gilt auch bei vorzeitiger Kündigung des Vertrags durch den Kunden, bei Unzufriedenheit mit der generellen Leistungsfähigkeit der KI-Technologie oder bei Nichtnutzung des Dienstes nach erfolgter Einrichtung.

d) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt, findet auf B2B-Verträge jedoch keine Anwendung.

  1. Laufende Kosten: Laufende Kosten werden entsprechend der Auftragsbestätigung bzw. Online-Buchungsbestätigung abgerechnet. Zahlungsziel: 7 Tage netto.
  1. Rechnungsstellung erfolgt elektronisch; Zahlungen sind fristgerecht ohne Abzug zu leisten.
  1. Bei Zahlungsverzug behält sich der Anbieter eine temporäre Servicesperre und Verzugszinsen nach § 288 BGB vor.
  1. Preisanpassungen: Einmal jährlich bei nachweislichen Kostensteigerungen; Ankündigung 4 Wochen im Voraus; außerordentliches Kündigungsrecht bis 2 Wochen vor Inkrafttreten.
  1. Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Kunde darf nur gegen Forderungen des Anbieters mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur aufgrund unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.

§ 13 Servicequalität und Verantwortungsbereiche

  1. Serviceverfügbarkeit: Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von ca. 98 % im Jahresdurchschnitt an. Ausfallzeiten aufgrund von Wartungsarbeiten gelten nicht als Einschränkung der Verfügbarkeit. Aufgrund der Komplexität moderner KI-Technologie können Ausfallzeiten technisch bedingt auftreten.
  1. Wartungsarbeiten: Wartungsleistungen sind in der Vergütung enthalten. Zu den Wartungsleistungen gehören regelmäßige Überprüfungen der Vertragssoftware zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Leistung und Sicherheit, einschließlich der Beseitigung von Fehlern. Der Anbieter wird auf die berechtigten Interessen des Kunden angemessen Rücksicht nehmen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Wartungsarbeiten informieren.
  1. Technologiebedingte Einschränkungen: Als innovativer KI-Dienst unterliegt vosano.ai den in § 10 Abs. 2 beschriebenen technologiebedingten Einschränkungen. Der Anbieter übernimmt darüber hinaus keine Gewähr für:

- Vollständige Verfügbarkeit zu jeder Zeit
- Fehlerfreie Spracherkennung in allen Situationen
- Perfekte Gesprächsführung durch die KI in allen Fällen
- Vollständige Datensicherheit bei höherer Gewalt oder Cyberangriffen

  1. Kundenverantwortung: Der Kunde trägt die unternehmerische Verantwortung für:

- Seine Geschäftsprozesse und deren Überwachung
- Die Einschätzung der Eignung des Dienstes für seine Zwecke (vgl. § 8 Abs. 7)
- Backup-Strategien für geschäftskritische Kommunikation
- Die rechtskonforme Nutzung des Dienstes

§ 14 Gewährleistung

  1. Sorgfaltspflicht: Der Anbieter wird die Vertragssoftware mit der branchenüblichen Sorgfalt pflegen und aktualisieren. Es wird keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Inhalte und sonstigen Leistungen übernommen.
  1. Technische Grenzen: Der Anbieter weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht mit verhältnismäßigem Aufwand möglich ist, Softwareprodukte vollkommen frei von Fehlern zu halten. Der Anbieter wird die Vertragssoftware jedoch von solchen Mängeln freihalten, die ihre Tauglichkeit zur vertrags- oder bestimmungsgemäßen Nutzung mehr als nur unerheblich beeinträchtigen.
  1. KI-spezifische Einschränkungen: Die in § 10 Abs. 2 beschriebenen technologiebedingten Eigenheiten der KI-Sprachverarbeitung (insbesondere Latenz, fehlerhafte Aussprache, Spracherkennungsfehler, KI-generierte Fehlinhalte) stellen keine Sachmängel der Vertragssoftware dar, sofern sie dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und die Grundfunktionalität des Dienstes nicht wesentlich beeinträchtigen.
  1. Mängelrüge: Der Kunde hat dem Anbieter Art und Auftreten jeglicher Sachmängel unverzüglich anzuzeigen.
  1. Rechtsmangel: Der Anbieter gewährleistet, dass die Vertragssoftware keine Rechte Dritter verletzt. Falls durch die Vertragssoftware Rechte Dritter verletzt werden, wird der Anbieter nach eigener Wahl und auf eigene Kosten (a) dem Kunden ein entsprechendes Nutzungsrecht verschaffen oder (b) die Vertragssoftware rechtsverletzungsfrei umgestalten.
  1. Gewährleistungsausschluss: Die Gewährleistung ist für solche Mängel ausgeschlossen, die auf einer nicht vertrags- oder bestimmungsgemäßen Nutzung der Vertragssoftware beruhen.
  1. Keine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel: Der Anbieter haftet nicht verschuldensunabhängig für anfängliche Mängel; § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB findet keine Anwendung.
  1. Verjährung: Gewährleistungsansprüche verjähren nach zwölf (12) Monaten.

§ 15 Haftung

  1. Haftungsrahmen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit: Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz.
  1. Haftungsrahmen bei leichter Fahrlässigkeit: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Die Haftung ist zudem begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden bis zur Höhe der für das gegenständliche Vertragsjahr anfallenden Gesamtvergütung, maximal jedoch 10.000 € pro Vertragsjahr.
  1. Datenverluste: Der Anbieter erstellt technische System-Backups für 30 Tage zur Sicherstellung des Systembetriebs. Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Geschäftsdaten durch Export oder andere verfügbare Funktionen selbst verantwortlich. Die Haftung für Datenverluste wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Nutzung der verfügbaren Export- und Sicherungsfunktionen durch den Kunden eingetreten wäre. Die Haftung für Datenverluste ist ausgeschlossen, wenn der Kunde die ihm zur Verfügung stehenden Export- und Sicherungsmöglichkeiten nicht genutzt hat.
  1. KI-spezifische Haftung: Für die in § 10 Abs. 2 beschriebenen technologiebedingten Einschränkungen der KI-Sprachverarbeitung haftet der Anbieter nicht. Dies gilt auch für Entscheidungen, Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder Dritter, die auf von der Vertragssoftware generierten oder verarbeiteten Inhalten beruhen.
  1. Ausschluss mittelbarer Schäden und Folgeschäden: Der Anbieter haftet — außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit — nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Betriebsunterbrechungsschäden, Verlust von Geschäftschancen, Reputationsschäden oder Ansprüche Dritter gegen den Kunden. Dies umfasst insbesondere Kosten für externe Berater, Rechtsanwälte oder sonstige Dienstleister, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der Vertragssoftware entstehen, sowie Schäden, die daraus resultieren, dass der Dienst die individuellen Erwartungen oder Qualitätsvorstellungen des Kunden nicht erfüllt.
  1. Freistellung: Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verletzung von Bestimmungen in diesen AGB, aufgrund rechtswidriger Nutzung der Vertragssoftware oder aufgrund von Inhalten entstehen, die der Kunde über die Vertragssoftware verarbeitet oder verbreitet hat. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung des Anbieters.
  1. Verjährung: Ansprüche verjähren binnen 12 Monaten ab Kenntnis.
  1. Mängelrüge: Mängel sind unverzüglich nach § 377 HGB zu rügen.

§ 16 Vertraulichkeit

  1. Die Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des jeweiligen Vertrags erlangten vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten.
  1. „Vertrauliche Informationen" sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind.
  1. Die Parteien werden angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen treffen, um einen Zugriff Dritter auf vertrauliche Informationen zu vermeiden.
  1. Die Parteien verpflichten sich, mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern eine entsprechende Vertraulichkeitsregelung zu vereinbaren.
  1. Beide Parteien wahren Vertraulichkeit über nicht offenkundige Informationen für fünf Jahre nach Vertragsende.

§ 17 Datenschutz und Datensicherheit

  1. Die Parteien schließen einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO (auf Anfrage erhältlich).
  1. Alle Gespräche werden von der KI transkribiert und zusammengefasst. Audioaufzeichnungen entstehen nur bei ausdrücklicher Aktivierung durch den Kunden.
  1. Automatische Datenlöschung: Transkripte, Zusammenfassungen und ggf. Audiodateien werden standardmäßig spätestens 30 Tage nach Erstellung automatisiert gelöscht. Der Kunde kann die Aufbewahrungsdauer in den Systemeinstellungen selbständig anpassen, sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder betriebliche Erfordernisse eine längere Speicherung erforderlich machen.
  1. Datenschutzverantwortung: Der Kunde ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Vertragssoftware aus datenschutzrechtlicher Sicht verantwortlich. Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass die Nutzung der Vertragssoftware den datenschutzrechtlichen Vorgaben entspricht.
  1. Einwilligungen: Soweit für die Nutzung der Vertragssoftware oder einzelner Funktionen eine Einwilligung betroffener Personen erforderlich ist, hat der Kunde sicherzustellen, dass diese Einwilligung wirksam eingeholt wird.
  1. Gesprächsdaten werden nicht zum Training von KI-Modellen genutzt, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich eingewilligt.
  1. Nach Vertragsende werden alle personenbezogenen Gesprächsdaten binnen 30 Tagen gelöscht, soweit keine zwingenden Aufbewahrungspflichten bestehen.

§ 18 Rechte an Inhalten und Software

  1. Eigentumsrechte: Sämtliche Rechte an Plattform, Software und KI-Modellen verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragsdauer.
  1. Kundendaten: Vom Kunden bereitgestellte Daten sowie erzeugte Gesprächsdaten verbleiben beim Kunden; Export während der Laufzeit möglich.
  1. Weiterentwicklung: Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Vertragssoftware stetig weiterzuentwickeln und den Funktionsumfang zu erweitern oder in angemessenem Umfang anzupassen oder einzuschränken.
  1. Customizing: Soweit der Anbieter für den Kunden Customizings vornimmt, gelten die eingeräumten Nutzungsrechte an der Vertragssoftware auch für Customizings.
  1. Der Anbieter darf anonymisierte Nutzungsstatistiken zur Dienstverbesserung erheben.

§ 19 Ereignisse außerhalb der Kontrolle

  1. Leistungsbefreiung: Bei Ereignissen außerhalb der angemessenen Kontrolle einer Partei (höhere Gewalt) ruhen die betroffenen Verpflichtungen zeitweise.
  1. Umfasst insbesondere:

- Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe
- Technische Störungen bei Telekommunikationsanbietern oder Cloud-Providern
- Cyberangriffe, die trotz angemessener Sicherheitsmaßnahmen erfolgreich sind
- Unvorhergesehene Änderungen bei wesentlichen Technologiepartnern oder KI-Modellen
- Gesetzesänderungen, die Anpassungen der Dienstleistung erfordern

  1. Information: Die betroffene Partei informiert zeitnah über Beginn und voraussichtliche Dauer.
  1. Kooperation: Beide Parteien arbeiten konstruktiv an einer schnellstmöglichen Lösung.
  1. Störung der Geschäftsgrundlage: Haben sich die Verhältnisse, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann eine Vertragsanpassung oder bei Unzumutbarkeit eine Vertragsbeendigung nach § 313 BGB verlangt werden. Dies gilt insbesondere bei fundamentalen Änderungen der rechtlichen oder technischen Rahmenbedingungen für KI-Technologie oder bei drastischen Kostenveränderungen der zugrunde liegenden Technologien.

§ 20 AI Act Compliance und KI-Transparenz

  1. Rechtlicher Rahmen: Die Vertragssoftware unterliegt der EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (AI Act, Verordnung EU 2024/1689) und wird als KI-System mit begrenztem Risiko im Sinne von Art. 50 AI Act eingestuft.
  1. Transparenzpflichten des Anbieters: Der Anbieter gewährleistet, dass die Vertragssoftware technisch so konfiguriert werden kann, dass Anrufer über die Interaktion mit künstlicher Intelligenz informiert werden, soweit dies nach Art. 50 Abs. 1 AI Act erforderlich ist.
  1. Kundenverantwortung als Deployer: Der Kunde trägt als Deployer im Sinne des AI Act die Verantwortung für:

- Die rechtskonforme Nutzung der Vertragssoftware in seinem Geschäftsbetrieb
- Erforderliche zusätzliche Transparenzmaßnahmen gegenüber Anrufern und betroffenen Personen
- Angemessene Mitarbeiterschulungen über den Einsatz der KI-Telefonie (AI Literacy gemäß Art. 4 AI Act)
- Die Einhaltung ergänzender branchenspezifischer Informationspflichten

  1. Technische Umsetzung: Der Anbieter integriert ab dem 2. August 2026 entsprechende Transparenzfunktionen in die Vertragssoftware. Bis dahin gelten die aktuellen Informationspflichten des Kunden.
  1. Dokumentation: Der Anbieter führt eine angemessene technische Dokumentation der eingesetzten KI-Systeme und stellt relevante Informationen für regulatorische Anfragen bereit.
  1. Regulatorische Entwicklungen: Bei wesentlichen Änderungen der AI Act-Anforderungen arbeiten beide Parteien konstruktiv an der Anpassung der Vertragssoftware und der Vertragsbedingungen.

§ 21 Referenznennung

Der Anbieter darf Kunden mit deren Einverständnis als Referenz mit Namen und Logo nennen. Der Kunde kann dies jederzeit untersagen. Nach Abstimmung mit dem Kunden darf der Anbieter mit der Kundenbeziehung werben, d. h. insbesondere den Kunden öffentlich als Kunden nennen und das Kunden-Logo verwenden.

§ 22 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
  1. Anwendbares Recht: Es gilt deutsches Recht; Art. 6 Rom-I-VO bleibt unberührt. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
  1. Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, es sei denn, sie werden nachträglich in Textform bestätigt.
  1. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Regelungen durch wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
  1. Abtretung: Der Kunde darf seine Rechte aus den Verträgen mit dem Anbieter nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters an Dritte abtreten.
  1. Streitbeilegung: Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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